Hochwasser 2024 im Landkreis Kelheim

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die durch das Hochwasser Geschädigten durch finanzielle Soforthilfen. Die geltend gemachten Schäden müssen durch Unwetterereignisse ab dem 31. Mai 2024 verursacht worden sein.

Soforthilfe für Privathaushalte, Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie Land- und Forstwirtschaft


Die Antragsfrist ist bereits ausgelaufen, eine Antragstellung somit nicht mehr möglich.

Härtefonds

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe wenden sich mit ihren Anträgen an die Regierung von Niederbayern.

    Ab einem geschätzten Schaden von 10.000 € hat das Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit im Regelfall mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen und deren Anforderung zu dokumentieren.

    Weitere Informationen finden Sie hinter diesem Link auf der Seite der Regierung von Niederbayern. 


  • Natürliche Personen, Privathaushalte, land- und Forstwirtschaftliche Unternehmen, Vereine, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und soziale Einrichtungen wenden sich mit ihren Anträgen an das Landratsamt Kelheim.

    Antragsformulare stehen in der Dokumentenliste als pdf-Datei zur Verfügung und können auch bei den betroffenen Gemeinden, beim Landratsamt Kelheim (Pforte) sowie in der Dienststelle Mainburg (Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg) als Ausdruck abgeholt werden.

    Zusätzlich zu dem Berechnungsbogen müssen die Schäden gut dokumentiert werden. Hierzu erfolgt eine amtliche Schadensaufnahme, wenden Sie sich hierzu bitte zeitnah an das Bürgertelefon.

    Die Antragsfrist wurde verlängert, die Anträge sind bis spätestens 30.06.2025 einzureichen.

    Vorzugsweise sind die Anträge an das Landratsamt Kelheim per E-Mail an haertefonds@landkreis-kelheim.de zu übersenden.
    Die Anträge an das Landratsamt Kelheim können jedoch auch in Papierform bei der betroffenen Gemeinde, beim Landratsamt Kelheim (Donaupark 12, 93309 Kelheim, Pforte) sowie der Dienstelle Mainburg (Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg) abgegeben werden.

Bei Nachfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zu den Dienstzeiten des Landratsamtes Kelheim zur Verfügung:

Fr. Heinrich 09441 207-3111 soforthilfe@landkreis-kelheim.de
haertefonds@landkreis-kelheim.de
Fr. Krieger 09441 207-3114 soforthilfe@landkreis-kelheim.de
haertefonds@landkreis-kelheim.de