Hochwasser 2024 im Landkreis Kelheim

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die durch das Hochwasser Geschädigten durch finanzielle Soforthilfen. Die geltend gemachten Schäden müssen durch Unwetterereignisse ab dem 31. Mai 2024 verursacht worden sein.

Soforthilfe für Privathaushalte

Für betroffene Privathaushalte wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50%).

Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Antragsformulare stehen in der Dokumentenliste als pdf-Datei zur Verfügung und können auch bei den betroffenen Gemeinden, beim Landratsamt Kelheim (Pforte) sowie in der Dienststelle Mainburg (Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg) als Ausdruck abgeholt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Definition Hausrat/Haushalt: die zum Leben notwendigsten Haushaltsgegenständen, dazu gehören Waschmaschine, Trockner, Kühlschränke, Gefrierschränke, etc.
    NICHT erfasst werden Böden, Bodenbelege, Türstöcke, Heizungsanlagen, nicht zum Leben notwendigste Geräte und Haushaltsgegenstände (z.B. Solarium, Sportgeräte), etc.
  • Anträge werden stichprobenartig vor Ort überprüft.
  • Nachweise von Versicherungen, dass eine Elementarschadensversicherung nicht abgeschlossen werden konnte, sind mit dem Antrag einzureichen. Sind Elementarschäden in der abgeschlossenen Versicherung abgedeckt, ist dies ebenso nachzuweisen. Bis der Nachweis erbracht wurde, werden grundsätzlich nur 50 % des gemeldeten Schadens, maximal aber nur 2.500 €, erstattet. Zahlungen von Versicherungsleistung sind nachzumelden.
  • Dringt Wasser aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie ein (durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen, wie etwa Abwasserleitungen), kann keine finanzielle Unterstützung durch Soforthilfen geleistet werden.
  • Bei der Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden" ist der Gebäudeschaden durch Öl als solcher nachzuweisen. Im Zeitpunkt der Antragstellung reicht die Vorlage von Kostenvoranschlägen aus, nach Beseitigung der Schäden sind die entsprechenden Rechnungen vorzulegen.

Die Anträge sind ab 07.06.2024 bis spätestens 31. August 2024 einzureichen.

Vorzugsweise sind die Anträge per E-Mail an soforthilfe@landkreis-kelheim.de zu übersenden.
Die Anträge können jedoch auch in Papierform bei der betroffenen Gemeinde, beim Landratsamt Kelheim (Donaupark 12, 93309 Kelheim, Pforte) sowie der Dienstelle Mainburg (Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg) abgegeben werden.

Betroffene Privathaushalte, die eine entsprechende Versicherung haben, sollten beachten, dass die Summe aus Versicherungsleistungen und staatlichen Hilfen die Höhe des entstandenen Schadens nicht übersteigen darf.

Soforthilfe für Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie Land- und Forstwirtschaft

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Regierung von Niederbayern bzw. die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Mehr Information finden Sie hinter diesem Link auf der Seite der Regierung von Niederbayern.

Härtefonds

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe wenden sich mit ihren Anträgen an die Regierung von Niederbayern.

    Ab einem geschätzten Schaden von 10.000 € hat das Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit im Regelfall mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen und deren Anforderung zu dokumentieren.

    Weitere Informationen finden Sie hinter diesem Link auf der Seite der Regierung von Niederbayern. 


  • Natürliche Personen, Privathaushalte, land- und Forstwirtschaftliche Unternehmen, Vereine, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und soziale Einrichtungen wenden sich mit ihren Anträgen an das Landratsamt Kelheim.

    Antragsformulare stehen in der Dokumentenliste als pdf-Datei zur Verfügung und können auch bei den betroffenen Gemeinden, beim Landratsamt Kelheim (Pforte) sowie in der Dienststelle Mainburg (Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg) als Ausdruck abgeholt werden.

    Zusätzlich zu dem Berechnungsbogen müssen die Schäden gut dokumentiert werden. Hierzu erfolgt eine amtliche Schadensaufnahme, wenden Sie sich hierzu bitte zeitnah an das Bürgertelefon.

    Anträge sind ab 07.06.2024 bis spätestens 31. Oktober 2024 einzureichen.

    Vorzugsweise sind die Anträge an das Landratsamt Kelheim per E-Mail an haertefonds@landkreis-kelheim.de zu übersenden.
    Die Anträge an das Landratsamt Kelheim können jedoch auch in Papierform bei der betroffenen Gemeinde, beim Landratsamt Kelheim (Donaupark 12, 93309 Kelheim, Pforte) sowie der Dienstelle Mainburg (Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg) abgegeben werden.

Bei Nachfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zu den Dienstzeiten des Landratsamtes Kelheim zur Verfügung:

Fr. Heinrich 09441/207-3111 soforthilfe@landkreis-kelheim.de
haertefonds@landkreis-kelheim.de
Fr. Krieger 09441/207-3114 soforthilfe@landkreis-kelheim.de
haertefonds@landkreis-kelheim.de
Fr. Peischl 09441/207-3170 soforthilfe@landkreis-kelheim.de
haertefonds@landkreis-kelheim.de