Schwerbehindertenfürsorge
Kündigung von Behinderten mit einer MdE von mind. 30 v.H. bedürfen der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle der Regierung. Das Landratsamt ist hierzu mitwirkungspflichtig.
Landratsamt Kelheim
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung