Sonn- und Feiertagsgesetz
An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall Befreiungen erteilen.
Weitere Informationen zum Sonn- und Feiertagsgesetz finden Sie im BAYERNPORTAL.
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Baumgartner,
M.
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Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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