Staatliches Versicherungsamt
Gem. §§ 91 ff SGB IV in Verbindung mit der Verordnung mit Versicherungsämter in Bayern vom 20.7.1972 (GVBl S.335) besteht beim Landratsamt ein Staatliches Versicherungsamt.
Zuständigkeit:
- Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen und Zeugenvernehmungen
- Entgegennahme von Anträgen
- Erteilung von Auskünften
- Verteilung von Formularen und allgemeinem Informationsmaterial an die Gemeinden
- Weiterleiten von Rentenversicherungsanträgen der Gemeindeverwaltungen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bader,
Josef
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09441 207-5200 | 09441 207-5250 | O1.12 | josef.bader@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung