Vereinswesen; Ausländerverein und ausländischer Verein
Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzumelden. Für den Bereich des Landkreises Kelheim ist das Landratsamt Kelheim die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Weitere Hinweise zum Vereinswesen finden Sie im Bayern Portal.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Baumgartner,
M.
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09441 207-3010 | 09441 207-3150 | H 103 | vollzug-tierschutz@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung