Vollzug der Bodenschutzgesetze
Wir treffen Anordnungen auf der Grundlage der Bodenschutzgesetze, wenn durch schädliche Bodenveränderungen (z. B. Ölschäden) eine Gefahr, ein erheblicher Nachteil oder eine erhebliche Belästigung für den Einzelnen oder die Allgemeinheit (Grundwasser) gegeben ist.
Soweit andere Sachgebiete mit ihren Dienstaufgaben betroffen sind, haben sie dieses Gesetz für ihren Bereich zu vollziehen; die Koordination und die Entscheidung über die Zuweisung obliegt dem Abteilungsleiter.
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Preis,
Doris
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09441 207-4400 | 09441 207-4430 | DP O4.22 | doris.preis@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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