Vollzug der Bodenschutzgesetze

Wir treffen Anordnungen auf der Grundlage der Bodenschutzgesetze, wenn durch schädliche Bodenveränderungen (z. B. Ölschäden) eine Gefahr, ein erheblicher Nachteil oder eine erhebliche Belästigung für den Einzelnen oder die Allgemeinheit (Grundwasser) gegeben ist.

Soweit andere Sachgebiete mit ihren Dienstaufgaben betroffen sind, haben sie dieses Gesetz für ihren Bereich zu vollziehen; die Koordination und die Entscheidung über die Zuweisung obliegt dem Abteilungsleiter.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Preis, Doris
09441 207-4400 09441 207-4430 DP O4.22

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-1150
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung