Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Das Recht der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist ein wichtiger Bereich des Wasserrechts und des Umweltschutzrechts. Wassergefährdende Stoffe bedrohen die Reinheit von Oberflächen- und Grundwasser. Verunreinigungen der Gewässer schließen die Nutzung für den Menschen aus bzw. erfordern oft hohe Aufwendungen für die Reinigung des Wassers. Im Wasserrecht liegt ein Schwerpunkt der Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz selbst (§§ 62 und 63 WHG), ein anderer in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (neue Anlagenverordnung des Bundes - AwSV, gültig seit 01.08.2017).
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dietl,
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09441 207-4417 | 09441 207-4450 | DP O4.25 | dominik.dietl@landkreis-kelheim.de |
Wagenbauer,
Roland
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09441 207-4416 | 09441 207-4450 | DP O4.25 | roland.wagenbauer@landkreis-kelheim.de |
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Alexandra
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Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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