Wohngeld
Wichtige Information zur Wohngeld-Plus-Reform:
Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern.
Unter FAQs zur Wohngeld-Reform finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.“
Wohngeld gibt es als
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes/Eigentumswohnung.
Der Zuschuss ist einkommensabhängig und hilft die Wohnkosten für einen angemessenen Wohnraum zu tragen. Wohngeld wird auf Antrag gewährt.
Wohngeldanträge sind bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde, am Landratsamt Kelheim oder unter http://www.bauministerium.bayern.de/wohnen/wohngeld/index.php erhältlich oder
online unter https://www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/04886988410/onlineverfahren zu stellen.
Aufgaben und Dienstleistungen
- BayernPortal - Online-Verfahren
- Wohngeld - Antrag auf Mietzuschuss.pdf
- Wohngeld - Antrag auf Lastenzuschuss.pdf
- Wohngeld - Datenschutzhinweise.pdf
- Wohngeld - Erläuterungen zum Antrag auf Mietzuschuss.pdf
- Wohngeld - Erläuterungen zum Antrag auf Lastenzuschuss.pdf
- Wohngeld - Mietbescheinigung.pdf
- Wohngeld - Zusatzfragebogen zum Vermögen.pdf
- Wohngeld - Merkblatt Antragsunterlagen.pdf
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Eberl,
Gertraud
|
09441 207-5215 | 09441 207-5250 | O1.17 | gertraud.eberl@landkreis-kelheim.de |
Forstner,
Andrea
|
09441 207-5214 | 09441 207-5250 | O1.20 | andrea.forstner@landkreis-kelheim.de |
Gebhardt,
Christine
|
09441 207-5213 | 09441 207-5250 | O1.17 | christine.gebhardt@landkreis-kelheim.de |
Heinrich,
Elfriede
|
09441 207-5212 | 09441 207-5250 | O1.20 | elfriede.heinrich@landkreis-kelheim.de |
Preis ,
Maria
|
09441 207-5229 | 09441 207-5250 | O1.19 | maria.preis@landkreis-kelheim.de |
Prudil,
Stefanie
|
09441 207-5232 | 09441 207-3550 | O1.19 | stefanie.prudil@landkreis-kelheim.de |
Thalhofer,
Sandra
|
09441 207-5216 | 09441 207-5250 | O1.19 | sandra.thalhofer@landkreis-kelheim.de |
Wagner-Müller,
Maria
|
09441 207-5227 | 09441 207-5250 | O1.21 | maria.wagner-mueller@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung