Bodenschutz/Altlasten
Auskunft aus dem Altlastenkataster ist nur auf schriftlichen Antrag mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich.
Die mündliche Auskunft ist gebührenfrei. Wird eine schriftliche Auskunft gewünscht, fällt hierbei ein Grundgebühr von 50,00 € je Grundstück an.
Betrifft die Anfrage mehr als eine Flur-Nummer beträgt die Gebühr für jede weitere Flur-Nummer 25,00 €.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Wenisch,
Franziska
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09441 207-4421 | 09441 207-4430 | DP O4.07 | franziska.wenisch@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung