Waffenrecht
Dieser Fachbereich umfasst alle Sachverhalte beim Umgang mit Waffen (Schusswaffen, Messer, Säbel, Elektroschocker usw.) soweit es sich um Waffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) handelt.
Eine detailliertere Darstellung ist hier kaum möglich, deshalb wir empfehlen bei Fragen das persönliche Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern zu suchen.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Erlaubnisse zur Ausfuhr, Einfuhr oder Reise mit Schusswaffen
- Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
- Kleiner Waffenschein
- Schießen von Kindern unter 12 Jahren
- Schießerlaubnisse
- Schießstättenerlaubnisse
- Waffenbesitzkarte
- Waffenhandel
- Waffenrecht - Anzeige Erwerb/Überlassen von Schusswaffen
- Waffenschein
- Widerrufe, Rücknahmen, Waffenbesitzverbote, Ordnungswidrigkeiten
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Biberger,
S.
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09441 207-3115 | 09441 207-3150 | H 105 | stephan.biberger@landkreis-kelheim.de |
Brandl,
M.
|
09441 207-3116 | 09441 207-3150 | H 104 | manuela.brandl@landkreis-kelheim.de |
Moosburger,
R.
|
09441 207-3117 | 09441 207-3150 | H 104 | roswitha.moosburger@landkreis-kelheim.de |
Riepl ,
E.
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09441 207-3118 | 09441 207-3150 | H 106 | waffenrecht@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung