Juristische Begleitung des Jobcenters Landkreis Kelheim in innerorgan. / finanztechn. Hinsicht

 
1.
Die Abteilungsleiterin II ist Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Kelheim.
 
Jobcenter Landkreis Kelheim (vormals ARGE Landkreis Kelheim)
 
Mit Vertragsschluss im Dezember 2004 gründeten der Landkreis Kelheim und die Agenturen für Arbeit Regensburg und Landshut die Arbeitsgemeinschaft Landkreis Kelheim (nunmehr Jobcenter Landkreis Kelheim).
 
Zum 01. Januar 2005 wurden mit dem "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ("Hartz IV") Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengeführt und von der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) abgelöst. Vor dem Leitgedanken "Fördern und Fordern" ist es Zielsetzung, durch eine intensivere Unterstützung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, aber auch unter Einforderung einer höheren Eigenverantwortung die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen.
 
Die Aufgabenträgerschaft ist nach dem Sozialgesetzbuch II geteilt zwischen der Bundesagentur und den Kommunen, soll aber gebündelt in gemeinsamer Verantwortung und Kooperation im Rahmen der Jobcenter wahrgenommen werden. Denn für die Eingliederung und Vermittlung sowie die Regelleistung des ALG II muss die Agentur für Arbeit aufkommen, der Landkreis zahlt die Kosten der Unterkunft und Heizung.
 
Das Jobcenter Landkreis Kelheim hat ihren Sitz in Abensberg und ist zuständig für das gesamte Landkreisgebiet.
 
Organe des Jobcenters 
Als Organe des Jobcenters fungieren die Trägerversammlung und der Geschäftsführer.
 
Geschäftsführer des Jobcenters ist Herr Michael Sturm, der vormals als Leiter der Sozialhilfeverwaltung am Landratsamt Kelheim tätig war.
 
Er steuert das operative Geschäft, vertritt das Jobcenter gerichtlich und außergerichtlich und ist fachlicher Vorgesetzter des Personals, das für das Jobcenter tätig wird.
 
Die Trägerversammlung  setzt sich paritätisch aus acht Mitgliedern von Agentur und Landkreis zusammen.
Mitglieder von Seiten des Landkreises sind der Landrat, die Leiterin der Abteilung II, der Kreiskämmerer sowie ein Kreisrat.
Mitglieder von Seiten der Agentur für Arbeit Regensburg sind die Vorsitzende der Geschäftsführung Frau Gabriele Anderlik sowie drei Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Regensburg.
 
Der Trägerversammlung obliegt die Bestellung des Geschäftsführers sowie dessen Stellvertreters per Beschluss jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren. Darüber hinaus gibt die Trägerversammlung die strategischen Leitlinien vor und beschließt insbesondere über Finanz- und Personalplanung.
 
Räumliche Organisation des Jobcenters
Die Aufgaben der Eingliederung und Vermittlung sowie der Leistungsgewährung werden insgesamt in Abensberg, Münchner Straße 2a abgewickelt. 

 

2.

Die Abteilungsleiterin II betreut das Jobcenter Landkreis Kelheim in innerorganisatorischer Hinsicht, soweit u.a. dienstrechtliche Belange der Mitarbeiter des Landkreises Kelheim im Jobcenter betroffen sind.

 

Sie begleitet auch die Abwicklung der Kostenerstattung für Sach- und Personalaufwendungen zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis Kelheim.

 

 


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Heuberger, Astrid
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