Kommunalaufsicht
Das Landratsamt führt die staatliche Aufsicht über die Kommunen, die Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände und sonstigen kommunalen Zusammenschlüsse sowie Stiftungen:
24 Gemeinden
5 Verwaltungsgemeinschaften
6 Schulverbände
5 Zweckverbände zur Wasserversorgung
2 Zweckverbände zur Abwasserbeseitigung
4 Kommunale Stiftungen
Durch eine Reihe von Gesetzen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung hat diese staatliche Aufsicht in den letzten Jahren einen starken Wandel erfahren. Von der vormals wesentlich stärkeren Einflussnahme auf kommunale Entscheidungen verlagert sich die Tätigkeit immer mehr auf die intensive Beratung der Kommunen. Als Aufsichtsbehörde der unteren Verwaltungsstufe überwacht das Landratsamt, ob die Kommunen im Rahmen der ihnen übertragenen hohen Verantwortung auch ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der Rechtsvorschriften nachkommen.
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sixt,
Franz
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09441 207-2100 | 09441 207-2150 | O3.74 | franz.sixt@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung