Kommunales Abgabenrecht
Für die Bürgerinnen und Bürger besonders bedeutsam ist die Funktion des Sachgebietes 21 als Widerspruchsbehörde im Bereich des kommunalen Abgabenrechts.
Die Erhebung von Steuern (insbesondere Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer), von Erschließungsbeiträgen, Straßenausbaubeiträgen, Herstellungsbeiträgen für Wasser und Abwasser, Friedhofsgebühren u. ä. trifft jede Bürgerin und jeden Bürger in besonderem Ausmaß.
Während die diesen Abgaben zugrundeliegenden Satzungen seit einigen Jahren keiner Genehmigung mehr bedürfen, kann jeder Betroffene im kostenpflichtigen Widerspruchsverfahren die Richtigkeit der ergangenen Bescheide seiner Gemeinde vom Landratsamt überprüfen lassen.
Im Rahmen der in der Gemeindeordnung festgelegten Beratungspflicht gehört es ferner zu den Aufgaben des Sachgebiets 21, den Gemeinden bei sämtlichen Rechtsfragen im kommunalen Abgabenrecht hilfreich zur Seite zu stehen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Scheck,
Sandra
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09441 207-2113 | 09441 207-2150 | O3.74 | sandra.scheck@landkreis-kelheim.de |
Sixt,
Franz
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09441 207-2100 | 09441 207-2150 | O3.74 | franz.sixt@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung