Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfungen

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle führt in ihrem Prüfungsbereich die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen durch (Art. 105 und 106 GO).

Zum Prüfungsbereich der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Kelheim gehören:

13 Gemeinden/Märkte

Märkte: Essing, Painten, Rohr i. NB, Siegenburg;

 

Gemeinden:

Aiglsbach, Attenhofen, Biburg, Elsendorf, Ihrlerstein, Kirchdorf, Train, Volkenschwand, Wildenberg;

 3 Verwaltungsgemeinschaften 

Ihrlerstein,  Mainburg, Siegenburg;
 3 Schulverbände Ihrlerstein-Essing,  Siegenburg, Train;

 4 Zweckverbände zur

    Wasserversorgung

Biburger Gruppe, Hopfenbachtalgruppe, Wasserversorgung Hallertau, Gruppe Siegenburg-Train;

 


Die übrigen der Rechtsaufsicht des Landratsamtes unterliegenden kommunalen Körperschaften im Landkreis Kelheim sind Mitglieder des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und werden von diesem Verband überörtlich geprüft.

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

  1. die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  2. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind, sowie die Jahresrechnungen und Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  3. wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  4. die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
     

Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kasse und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.

Landratsamt Kelheim

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