Ausländer- und Asylrecht
Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Durchführung des Zuwanderungsgesetzes und verschiedener Spezialgesetze, die die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern regeln.
Integration
Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration uns alle - Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte.
Infos dazu finden Sie unter:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/integration_node.html
Aufgaben und Dienstleistungen
Wichtiger Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter im Ausländeramt ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte beachten Sie die neuen Öffnungszeiten ab November 2018
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Studienaufenthalt; Aufenthaltstitel
- Reisepass; Ausstellung
- Au-pair-Beschäftigung
- Ausländerrecht; Allgemeine Informationen
- Besuchsaufenthalt
- Familiennachzug
- Ausländerwesen; Zuwanderungsgesetz und Richtlinien-Umsetzungsgesetz
- Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG)
- Asyl
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Alle Amtsbesuche nur nach Terminvereinbarung