Lebensmittelrecht und Verbraucherschutz
Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Vorschriften des Lebensmittelrechts und des Tabakrechts geahndet werden.
Bedarfsgegenstände umfassen dabei alle Gegenstände, die mit Lebensmitteln bzw. dem Körper in Berührung kommen können (z.B. Bekleidung, Verpackungen und Behältnisse für Lebensmittel, Schmuck, Reinigungsmittel, Spielwaren, Scherzartikel, Geschirr, Körperpflegemittel).
Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert Betriebe, in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse oder kosmetische Mittel gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, also z.B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei überprüft sie u.a. Ordnung und Sauberkeit in den Betrieben, die Lagerbedingungen für die verschiedenen Produkte, die Einhaltung der Bestimmungen über die Abfallentsorgung, die Kennzeichnung der Produkte. Zudem nehmen die Lebensmittelkontrolleure Proben, die sie zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (in Oberschleißheim, bzw. Erlangen) weiterleiten.
Um die regelmäßige Überprüfung der verschiedenen Betriebe zu gewährleisten geht die Lebensmittelüberwachung nach einem Probenplan vor, der vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt wird. Ziel des Probenplanes ist es, möglichst die gesamte Angebotsbreite aller Produkte abzudecken. Produkte, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind oder die als problematisch anzusehen sind (z.B. leichtverderbliche Lebensmittel wie Fleisch-, Milch- und Fischerzeugnisse) unterliegen einer besonders intensiven Überwachung. Darüber hinaus gibt es aber auch außerplanmäßige Proben, die am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht werden: die Verdachtsproben (Probe wird gezogen, wenn bei einer Betriebskontrolle der Verdacht auf einen Verstoß auftritt), die Nachproben (Probe wird gezogen, um einen Untersuchungsbefund zu erhärten) oder die Beschwerdeproben von Seiten der Verbraucher.
Die Experten am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungsmaßnahmen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse festhalten. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet das Landratsamt über die ggf. zu treffenden Maßnahmen. Als Maßnahmen kommen in Betracht: Anordnung eines Verkehrsverbotes, Anordnung eines Rückrufes durch den Gewerbetreibenden, eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörden oder sogar eine Betriebsstillegung. Für manche Verstöße ist die Verhängung eines Bußgeldes vorgesehen oder das Gesetz stuft sie sogar als Straftat ein. In diesem Fall gibt das Landratsamt den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab.
Das Gebiet des Landkreises Kelheim ist in vier Überwachungsbezirke aufgeteilt, daraus ergibt sich folgende Zuständigkeit:
Frau Hainz für die Orte:
Gemeinde Hausen, Verwaltungsgemeinschaft Ihrlerstein (Gemeinden Essing und Ihrlerstein), Stadt Kelheim, Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d. Donau (Gemeinden Saal a.d. Donau und Teugn)
Herr Beard für die Orte:
Stadt Mainburg, Verwaltungsgemeinschaft Mainburg (Gemeinden Volkenschwand, Attenhofen, Aiglsbach und Elsendorf) Gemeinde Train, Gemeinde Wildenberg
Herr Hofmann für die Orte:
Stadt Abensberg, Gemeinde Biburg, Gemeinde Herrngiersdorf, Gemeinde Kirchdorf, Markt Langquaid, Markt Rohr i. NB, Markt Siegenburg
Herr Maiß für die Orte:
Markt Bad Abbach, Stadt Neustadt a.d. Donau, Markt Painten, Stadt Riedenburg
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG); sowie eine Vielfalt von nationalen und europäischen Vorschriften
- Gaststätten - Hygiene bei Festen und Feiern
- Gaststätten - Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
- Gaststätten - Wareneingangskontrolle
- Gaststätten - Mitarbeiterschulung
- Gaststätten - Eigenkontrollen
- Gaststätten - Reinigungs- und Desinfektionsplan (Formblatt)
- Untersuchungsaktivitäten nach § 44a LFGB
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Gaststätten - Schädlingsbekämpfung
- Gaststätten - Temperaturüberwachung (Formblatt)
- Gaststätten - Hygieneanforderung lebensmittelverarbeitender Betrieb
- Eichamt Regensburg-Ingolstadt
- Gaststättenerlaubnis
- Trinkwasserversorgungsanlagen und Bäder; Hygieneüberwachung
- Lebensmittelpersonal; Belehrung
- Tierschutzrecht; Sachkundeprüfung und Sachkundebescheinigung
- Lebensmittelüberwachung
- Einzel- und Großhandel, Gaststätten; Kontrolle
- Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände
- Lebensmittelrecht; Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
- Radioaktivität; Beratung
- Messgeräte; Eichung
- Lebensmittelüberwachung bei Betriebskontrollen, Fachliche Unterstützung
- Lebensmittelüberwachung; Öffentlichkeitsarbeit
- Fleisch- und Milchbetriebe; EG-Zulassung
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Beard,
Robert
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09441 207-3326 | 09441 207-3350 | H 202 | robert.beard@landkreis-kelheim.de |
Hainz,
Lisa-Maria
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09441 207-3324 | 09441 207-3350 | H 203 | lisa-maria.hainz@landkreis-kelheim.de |
Hofmann,
Manfred
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09441 207-3323 | 09441 207-3350 | H 203 | manfred.hofmann@landkreis-kelheim.de |
Maiß,
Andreas
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09441 207-3325 | 09441 207-3350 | H 202 | andreas.maiss@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung