Förderung des Sports
Zum 1. Januar 2006 sind die neuen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung ist die sogenannte "Vereinspauschale".
Im Zentrum der Änderungen steht die Zusammenfassung der Förderbereiche "Förderung des Einsatzes von Übungsleitern", "pauschale Sportbetriebsförderung" und "Förderung der Beschaffung beweglicher Sportgroßgeräte" in einer "Vereinspauschale".
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Allgemeine Fördervoraussetzungen:
Eigene Rechtsfähigkeit, Gemeinnützigkeit, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse, Vereinssitz in Bayern, als Vereinszweck die Pflege des Sports, Verbandsmitgliedschaft und Jugendarbeit.
Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn zu Beginn der Antragstellung die Zahl der Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre mindestens 10 % der Gesamtmitglieder beträgt.
Das Beitragsaufkommen des Vereins muss im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich so hoch sein, dass es insgesamt folgenden Jahresbeitragssätzen entspricht:
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12,00 € je Mitglied (bis einschließlich 13 Jahre)
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25,00 € je Mitglied (bis einschließlich 17 Jahre)
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50,00 € je Mitglied (ab 18 Jahre)
Die Anträge müssen bis spätestens 1. März des jeweiligen Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird, beim Landratsamt Kelheim, Außenstelle Hemauer Straße 48 (Herr Rabl, Zi-Nr. 6) eingereicht werden. Da es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Übungsleiterlizenzen sind im Original beizufügen. Ein unvollständiger Antrag wird nicht akzeptiert.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auch im Internet auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern.
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- gültiger Übungsleiterausweis
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Rabl,
Roland
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09441 207-3311 | 09441 207-3350 | H 209 | roland.rabl@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung