Wohnungsbauförderung
Grundsätzlich muss hierbei zwischen Eigenwohnraum und Mietwohnraum unterschieden werden.
Zuständig für die Staatl. Wohnungsbauförderung für Eigenwohnraum ist das Landratsamt Kelheim (Bewilligungsstelle) mit folgenden Programmen:
- Bayer. Wohnungsbauprogramm (Staatliches Baudarlehen)
- Bayer. Zinsverbilligungsprogramm (Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen)
- Anpassung von Eigenwohnraum für schwer behinderte oder schwer kranke Menschen (Leistungsfreies Darlehen)
Zuständig für Mietwohnraum (bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen) ist die Regierung von Niederbayern. Hierzu gibt es folgende Förderungsprogramme:
- Bayerisches Wohnungsbauprogramm
- Schaffung von Mietwohnraum
- Modernisierung von Mietwohnraum
- Anpassung von Mietwohnraum für schwer behinderte oder schwer kranke Menschen
Vor der Antragstellung sollte ein Informationsgespräch mit der Bewilligungsstelle statt finden.
Dabei werden die Grundvoraussetzungen einer möglichen Förderung besprochen. Dies sind u.a. die Einhaltung der Einkommensgrenze, das notwendige Eigenkapital, Ermittlung evtl. Baukosten, Finanzierungsvorschläge usw. .
Bereits begonnene Baumaßnahmen bzw. unterschriebene Kaufverträge (außer Grundstückskauf) können nicht mehr gefördert bzw. berücksichtigt werden.
Nach einer Antragstellung werden die Unterlagen von der Bewilligungsstelle gemäß den Wohnungsbauförderungsbestimmungen auf ihre Richtigkeit geprüft und bei Einhaltung der Vorgaben bewilligt.
Die Unterlagen werden dann an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt nach München weitergeleitet.
Merkblätter über die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm finden Sie im Internet unter www.stmi.bayern.de/bauen/wohnungswesen/foerderung/ oder www.labo-bayern.de
Ihr Ansprechpartner ist
Herr Breunig, Tel. 09441-207 4265 oder
per E-Mail: gerhard.breunig@landkreis-kelheim.de
Aufgaben und Dienstleistungen
- Anpassung von Wohnraum an Schwerbehinderte
- Bayer. Modernisierungsprogramm für Mietwohnungen
- Vollzug der §§ 82 und 83 II. WoBauG - Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen
- Wohnberechtigungsscheine (Art. 4 BayWoBindG)
- Einkommensorientierte Förderung (EOF)
- Vollzug des zweiten Wohnungsbaugesetzes
- Wohnungsbelegung, Wohnungsaufsicht
- Zweckentfremdung von öffentlich gefördertem Wohnraum
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Breunig,
Gerhard
|
09441 207-4265 | 09441 207-4050 | O2.50 | gerhard.breunig@landkreis-kelheim.de |
Duffe,
Heike
|
09441 207-4261 | 09441 207-684270 | O2.48 | gutachterausschuss@landkreis-Kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
- Landratsamt Kelheim
- Abteilung 4 - Bau- und Umweltangelegenheiten
- 42 - Städtebauliche und technische Beurteilung von bauleitplanungs- und bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten sowie in sonstigen Verwaltungsverfahren, Bauüberwachung, Wohnungsbauförderung, Gutachterausschuss, Denkmalschutz, Kreisarchäologie
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