Anerkennungsverfahren für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte
Durch die Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) hat sich das Anerkennungsverfahren von pädagogischem Personal in Kindertageseinrichtungen grundlegend verändert.
Im Gegensatz zu den Rechtsvorsschriften des früheren Bayerischen Kindergartengesetzes (BayKiG) sind in der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG) keine expliziten Berufe und Berufsgruppen genannt, welche für die Arbeit in Kindertageseinrichungen geeignet erscheinen. § 16 AVBayKiBiG regelt stattdessen, was unter einer pädagogischen Fach- bzw. Ergänzungskraft zu verstehen ist.
Ob das betreffende Personal die notwendige berufliche Eignung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben besitzt, prüft die Aufsichtsbehörde im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens.
Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde hat immer Auswirkungen auf die Anrechnung im Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel (§ 17 AVBayKiBiG) und somit auf die Gewährung einer staatlichen Förderung an die Träger.
Träger sind aufgefordert, die Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Neueinstellung zu informieren, wenn die Zuordnung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft nicht eindeutig ist.
Im Gegensatz zu den Rechtsvorsschriften des früheren Bayerischen Kindergartengesetzes (BayKiG) sind in der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG) keine expliziten Berufe und Berufsgruppen genannt, welche für die Arbeit in Kindertageseinrichungen geeignet erscheinen. § 16 AVBayKiBiG regelt stattdessen, was unter einer pädagogischen Fach- bzw. Ergänzungskraft zu verstehen ist.
Ob das betreffende Personal die notwendige berufliche Eignung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben besitzt, prüft die Aufsichtsbehörde im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens.
Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde hat immer Auswirkungen auf die Anrechnung im Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel (§ 17 AVBayKiBiG) und somit auf die Gewährung einer staatlichen Förderung an die Träger.
Träger sind aufgefordert, die Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Neueinstellung zu informieren, wenn die Zuordnung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft nicht eindeutig ist.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Karl,
Ute
|
09441 207-5360 | 09441 207-5350 | O1.48 | ute.karl@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Landratsamt Kelheim - Dst. Mainburg
- Landratsamt Kelheim
- Abteilung 2 - Kommunale Angelegenheiten, Schulwesen, Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen
- 53 - Kreisjugendamt
- Gruppe C: Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten (Kindergarten, Kinderkrippen, Horte)
- Anerkennungsverfahren für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte