Anlagen in oder an einem Gewässer

Anlagen in oder an Gewässern erster und zweiter Ordnung dürfen nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde errichtet oder wesentlich geändert werden.

Genehmigungspflichtig sind Anlagen, die weniger als 60 m von der Uferlinie entfernt sind oder die die Unterhaltung oder den Ausbau beeinträchtigen können.

Gewässer erster Ordnung im Landkreis Kelheim:

Abens (teilweise), Altmühl, Donau und Große Laber (teilweise)

Gewässer zweiter Ordnung im Landkreis Kelheim:

Abens (teilweise), Große Laber (teilweise) und Schambach

Beispiele:
 

  • bauliche Anlagen wie Gebäude, Brücken, Stege, Unterführungen, Hafenanlagen und Anlegestellen

  • Leitungsanlagen

  • Fähren

     

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Scharpfenecker, Philipp
09441 207-4414 09441 207-4450 DP O4.24

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-1150
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung