Ausbildungsförderung nach dem Bayer. Ausbildungsförderungsgesetz - BayAföG
Ausbildungsförderung nach dem Bayer. Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) kann beantragt werden für auswärts untergebrachte Schüler(innen) an Realschulen (Klasse 5 - 9) und Gymnasien (Klasse 5 - 9) sowie Wirtschaftsschulen (Klasse 7 - 9).
Die Förderleistung wird als Zuschuss gewährt.
Die Anträge können bereits drei Monate vorher gestellt werden.
Die benötigten Formulare können direkt beim Amt für Ausbildungsförderung angefordert werden oder unter dem nachstehenden Link ausgedruckt werden.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hecht,
Markus
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09441 207-5115 | 09441 207-5130 | DP O2.19 | Markus.Hecht@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung