Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ist Beschädigten und Hinterbliebenen zu gewähren, soweit der Lebensunterhalt nicht aus den übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.

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AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
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Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

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