Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung

Gewässerausbau ist die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Dem Ausbau gleichgestellt sind Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen.

Unterhaltungsmaßnahmen sind nach dem Wasserrecht gestattungsfrei (das gilt nicht für chemische Entkrautung u. ä.).

Zur Gewässerunterhaltung sind verpflichtet:

  • Gewässer erster Ordnung: Freistaat Bayern

  • Gewässer zweiter Ordnung: Freistaat Bayern

  • Gewässer dritter Ordnung: grundsätzlich die Gemeinden

     

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Scharpfenecker, Philipp
09441 207-4414 09441 207-4450 DP O4.24

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
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