Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung
Gewässerausbau ist die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Dem Ausbau gleichgestellt sind Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen.
Unterhaltungsmaßnahmen sind nach dem Wasserrecht gestattungsfrei (das gilt nicht für chemische Entkrautung u. ä.).
Zur Gewässerunterhaltung sind verpflichtet:
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Gewässer erster Ordnung: Freistaat Bayern
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Gewässer zweiter Ordnung: Freistaat Bayern
- Gewässer dritter Ordnung: grundsätzlich die Gemeinden
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Scharpfenecker,
Philipp
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09441 207-4414 | 09441 207-4450 | DP O4.24 | philipp.scharpfenecker@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung