Heizöllagerung, Diesellagerung
Oberirdische Heizöl- oder Diesellageranlagen mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehr als 10.000 l müssen erstmalig und dann wiederkehrend alle 5 Jahre von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Oberirdische Anlagen in Schutzgebieten mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l fallen ebenfalls unter diese Prüfpflicht. Die Prüfpflicht gilt auch bei der Stilllegung der genannten Anlagen.
In amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten oder vorläufig gesicherten Übeschwemmungsgebieten sind orberirdische Heizöl- oder Diesellageranlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Unterirdische Heizöl- oder Diesellageranlagen sind grundsätzlich prüfpflichtig. In Wasserschutzgebieten gilt für unterirdische Anlagen eine verkürzte Prüffrist von 2 1/2 Jahren.
Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass Heizöl- oder Diesellageranlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l beim Sachgebiet Wasserrecht anzuzeigen sind. Entsprechende Formblätter sind bei uns erhältlich.
Öffentliche Tankstellen unterliegen der Überwachung durch das Gewerbeaufsichtsamt Landshut.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Schmidmeier,
Alexandra
|
09441 207-4413 | 09441 207-4450 | DP O4.07 | alexandra.schmidmeier@landkreis-kelheim.de |
Seufert,
Thorsten
|
09441 207-4411 | 09441 207-4450 | DP13 O4.05 | Thorsten.Seufert@landkreis-kelheim.de |
Dietl,
Dominik
|
09441 207-4417 | 09441 207-4450 | DP O4.25 | dominik.dietl@landkreis-kelheim.de |
Wagenbauer,
Roland
|
09441 207-4416 | 09441 207-4450 | DP O4.25 | roland.wagenbauer@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung