Hilfe zur Pflege
Beschädigten und Hinterbliebenen können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege gewährt werden (geistige oder seelische Krankheit, Behinderung).
Landratsamt Kelheim
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung