Mehrbedarf
Ein Mehrbedarf kann anerkannt werden bei
- voller Erwerbsminderung
- Schwangerschaft
- alleiniger Pflege und Erziehung
- behinderten Menschen
- kostenaufwändiger Ernährung
- Schwerbehindertenausweis
- ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit von kostenaufwändiger Ernährung
- Mutterpass
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung