Stau- und Triebwerksanlagen
Im Landkreis Kelheim gibt es eine Vielzahl von Wasserkraftanlagen und Triebwerken. Die Meisten bestehen bereits seit langer Zeit und werden aufgrund eines sogenannten "Alten Rechtes" betrieben. Die Triebwerke werden überwiegend zur Stromerzeugung genutzt.
Bei den bestehenden Anlagen steht die Anpassung an die aktuelle Rechtslage (§§ 33 bis 35 Wasserhaushaltsgesetz), z. B. die Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer, im Vordergrund.
Die Neuerrichtung einer Wasserkraftanlage bedarf eines umfangreichen Wasserrechtsverfahrens. Auskünfte dazu erteilt das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Kelheim.
Technische und fachliche Fragen werden vom Wasserwirtschaftsamt Landshut, der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Niederbayern und der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kelheim erteilt.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Scharpfenecker,
Philipp
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09441 207-4414 | 09441 207-4450 | DP O4.24 | philipp.scharpfenecker@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung