Überprüfung der Fahreignung, Namensbuchstabe A-G

Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die Fahrerlaubnisbehörde in bestimmten Fällen die Fahreignung überprüfen. Dies kann neben der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) auch eine fachärztliche Begutachtung sein.
Bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit kann die Behörde ein ärztliches Gutachten fordern.

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