Überschwemmungsgebiete
Wir sind für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch Rechtsverordnung zuständig.
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind bestimmte Handlungen verboten.
Unter Festsetzung von Bedingungen und Auflagen kann eine Ausnahme von der Überschwemmungsgebietsverordnung erteilt werden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Im Bereich des Landkreises Kelheim wurden für folgende Gewässer Überschwemmungsgebiete festgesetzt:
Große Laber, Donau, Geländemulde am nördlichen Donautalrand von Kelheim bis Kelheimwinzer, Schambach und Abens.
Daneben gibt es auch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Insbesondere dürfen wir auf den Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG) des Bayer. Landesamtes für Umwelt hinweisen.
Überschwemmungsgebiete | Festsetzung |
Abens | Amtsblatt vom 27.08.2021 |
Donau im Bereich Oberndorf | 09.02.1960 |
13.10.1981 zuletzt geändert 12.08.2021 | |
27.07.1979 zuletzt geändert 12.08.2021 | |
Geländemulde am nördlichen Donautalrand (Kelheim bis Kelheimwinzer) | 21.09.1978 geändert 08.03.1995 |
Große Laber | 21.11.2020 |
Schambach | 24.01.1978 geändert 08.03.1995 |
21.11.2020 | |
24.10.2020 |
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hopfinger,
Claudia
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09441 207-4418 | 09441 207-4450 | O4.26 | claudia.hopfinger@landkreis-kelheim.de |
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