Überschwemmungsgebiete

Wir sind für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch Rechtsverordnung zuständig.

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind bestimmte Handlungen verboten.

Unter Festsetzung von Bedingungen und Auflagen kann eine Ausnahme von der Überschwemmungsgebietsverordnung erteilt werden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Im Bereich des Landkreises Kelheim wurden für folgende Gewässer Überschwemmungsgebiete festgesetzt:

Große Laber, Donau, Geländemulde am nördlichen Donautalrand von Kelheim bis Kelheimwinzer, Schambach und Abens.

Daneben gibt es auch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

 

Insbesondere dürfen wir auf den Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG) des Bayer. Landesamtes für Umwelt hinweisen.

 

Überschwemmungsgebiete Festsetzung
Abens Amtsblatt vom 27.08.2021
Donau im Bereich Oberndorf 09.02.1960

Donau von Strom.km 2393,8 bis Strom.km 2408,0

13.10.1981 zuletzt geändert 12.08.2021

Donau von Strom.km 2408,0 bis Strom.km 2432,3

27.07.1979 zuletzt geändert 12.08.2021
Geländemulde am nördlichen Donautalrand (Kelheim bis Kelheimwinzer) 21.09.1978 geändert 08.03.1995
Große Laber 21.11.2020
Schambach 24.01.1978 geändert 08.03.1995

Sandelbach

21.11.2020

Teugner Mühlbach

24.10.2020

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Hopfinger, Claudia
09441 207-4418 09441 207-4450 O4.26

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim
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