Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei)

Seit 01.01.1999 berechtigen die von der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei und der Polizei erteilten Dienstfahrerlaubnisse nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.

Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von dieser nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein einzuziehen.
Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, kann ihm diese unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt
  • aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 34 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Originalbescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis (bei Bundeswehr), sonst Kopie des Dienstführerscheins

Gebühren für die Umschreibung: 25,30 €

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Büchlmeir, Stefan
09441 207-3432 09441 207-5260 EG.18
Gabler, Sandra
09441 207-3434 09441 207-3455 EG 18
Gose, Alfred
09441 207-3431 09441 207-3455 EG.18

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
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Fax: 09441 207-3455
Öffnungszeiten

Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr