Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Beim Vollzug des Infektionsschutzgesetzes erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Gesundheitsabteilung des Landratsamtes als zuständiger Fachstelle.
Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden u. a. bei meldepflichtigen Krankheiten (z. B. Tbc) die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Bundesinfektionsschutzgesetz
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Meier,
Birgit
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09441 207-3314 | 09441 207-3350 | H 204 | birgit.meier@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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