Zuwendungen zur Förderung von kommunalen Beschaffungen für die Feuerwehren

Die Landkreise haben gemäß Art. 2 Satz 1 BayFwG u. a. die Aufgabe, die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge und Geräte zu beschaffen oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.

Der Landkreis Kelheim hat hierzu die Richtlinie für Zuwendungen des Landkreises Kelheim zur Förderung von Beschaffungen für die Feuerwehren erlassen, die mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft trat.

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