Anpassung von Wohnraum an Schwerbehinderte

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000,- €. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, insbesondere Änderungen, die Menschen mit Behinderung die Nutzung ihres Wohnraumes im Hinblick auf ihre Behinderung erleichtern. Maßnahmen unter 1.000,- € werden nicht gefördert.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen (Art. 11 BayWoFG),  einen Grad der Behinderung von mind. 50 % oder einen Pflegegrad von einer der im Haushalt lebenden Personen. Maßgebend zur Bauausführung ist die DIN 18040-2. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Die Annahme der Anträge, die Bearbeitung und Bewilligung wird von der Bewilligungsstelle im Landratsamt Kelheim durchgeführt. Die gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen bewilligten Anträge werden anschließend an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zur Darlehensgewährung weitergeleitet. 
Merkblätter über die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm finden Sie im Internet unter www.wohnen.bayern.de oder www.bayernlabo.de
Für Fragen zur Anpassung von Wohnraum stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Landratsamt Kelheim

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