Anzeigeverfahren für Sammlungen nach § 18 KrWG
Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen sind spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme beim Landratsamtes Kelheim, Fachbereich Staatliches Abfallrecht, anzuzeigen sind. Der Anzeige sind die in § 18 Abs. 2 bzw. Abs. 3 KrWG genannten Unterlagen beizufügen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Krüger,
Jessica
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09441 207-4422 | 09441 207-4430 | DP 04.06 | jessica.krueger@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung