Anzeigeverfahren nach § 53 KrWG
Die Aufnahme der Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von nicht gefährlichen Abfällen erfordert nach § 53 KrWG eine Anzeige, siehe unten stehendes Formular.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Krüger,
Jessica
|
09441 207-4422 | 09441 207-4430 | DP 04.06 | jessica.krueger@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung