Bayer. Modernisierungsprogramm für Mietwohnungen

Zuständig für Mietwohnraum ist die Regierung von Niederbayern. Die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlungsanweisungen der Darlehen wird von der Regierung bearbeitet.

Bei diesem Programm handelt es sich um ein Darlehen für die Modernisierung von Mietwohnungen. Nicht darunter fallen Instandhaltungsarbeiten.

Grundsätzlich sind vor Antragstellung Informationsgespräche bei der Regierung von Niederbayern zu empfehlen.

Merkblätter über die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm finden Sie im Internet unter www.wohnen.bayern.de oder www.bayernlabo.de

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