Begleitetes Fahren ab 17
Der Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" ist in Bayern am 01.September 2005 gestartet, um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer durch Sammlung von Fahrpraxis zu erhöhen. Seit 01.01.2011 gilt die Regelung für das "Begleitetes Fahren ab 17" bundesweit.
Zu beachten:
- Bis zum 18. Geburtstag Fahren nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson
- Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, besitzt seit mindestens 5 Jahren die Führerscheinklasse B und darf nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg haben
- Führerscheinantrag mit Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Zusatzantrag für begleitetes Fahren ab 17 mit Ablichtungen (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises und des Führerscheins der Begleitperson(en)
- aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt
- Sehtestbescheinigung (erhältlich bei Augenarzt, Augenoptiker, Betriebs- oder Arbeitsmediziner, TÜV)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Erteilung Fahrerlaubnis: 38,80 € bzw. 39,60 € mit Erfassung der Probezeit
Prüfungsbescheinigung begleitetes Fahren: 7,70 €
Überprüfung pro Begleitperson: 2,70 €
Überprüfung Fremddaten pro Begleitperson: 7,70 €
Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt pro Person: 3,30 €
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Büchlmeir,
Stefan
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09441 207-3432 | 09441 207-5260 | EG.18 | stefan.buechlmeir@landkreis-kelheim.de |
Gabler,
Sandra
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09441 207-3434 | 09441 207-3455 | EG 18 | sandra.gabler@landkreis-kelheim.de |
Gose,
Alfred
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09441 207-3431 | 09441 207-3455 | EG.18 | alfred.gose@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr