Bewilligung der kindbezogenen Förderung
Bewilligung der kindbezogenen Förderung gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden bezogen auf deren Krippen, Kindergärten, Horten, Häusern für Kindern sowie gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden bezogen auf die freigemeinnützigen und sonstigen Krippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Pittner,
Thomas
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09441 207-5327 | 09441 207-5350 | O1.39 | thomas.pittner@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung