Bodenrichtwerte
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Kelheim in einem zweijährigen Rhythmus ermittelt, zuletzt zum Stichtag 01.01.2024.
Bodenrichtwerte sind auf Basis der Kaufpreissammlung ermittelte, durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, nach BauGB und KAG erschließungsbeitrags- und abgabenfreie, baureife Wohnbau-, Mischbau- und Gewerbeflächen sowie landwirtschaftliche Flächen.
Eine sofortige, von den Geschäftszeiten unabhängige Bodenrichtwertauskunft ist über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN möglich.
Auf diesem Wege abrufbar sind Bodenrichtwerte für Wohn-, Misch- und Gewerbebauflächen sowie für landwirtschaftliche Flächen zu den Stichtagen 31.12.2020, 01.01.2022 und 01.01.2024. Auskünfte über Bodenrichtwerte zu weiter zurückliegenden Stichtagen können weiterhin nur über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden.
Die Bodenrichtwertzonen können hier eingesehen werden.
Einzelauskunft Bodenrichtwert: 25,00 €
Dauerauskunft über Boris Bayern: 200,00 €
Die Kostenrechnung wird Ihnen jeweils von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zugestellt.
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
- Landratsamt Kelheim
- Abteilung 4 - Bau- und Umweltangelegenheiten
- 42 - Städtebauliche und technische Beurteilung von bauleitplanungs- und bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten sowie in sonstigen Verwaltungsverfahren, Bauüberwachung, Wohnungsbauförderung, Gutachterausschuss, Denkmalschutz, Kreisarchäologie
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