Entziehung und Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (Führerschein) nach Entziehung

Entziehung
Eine Fahrerlaubnis kann neben der Entziehung durch ein Strafgericht auch durch die Verwaltungsbehörde entzogen werden. In der Regel ist dies dann der Fall, wenn sich der Inhaber als ungegeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat.
Der überwiegende Entziehungsgrund der Fahrerlaubnis durch Strafgerichte ist die Straftat Trunkenheit im Verkehr. Hauptgründe für die Entziehung durch die Verwaltungsbehörde sind u.a. die Nichteignung des Betroffenen durch Krankheit oder geistige Mängel, Entzug der Fahrerlaubnis nach den Bestimmungen des Punktesystems oder der Fahrerlaubnis auf Probe.
Die Entziehung einer Fahrerlaubnis beseitigt das Recht, als Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen.

Neuerteilung nach Entziehung
Um seine Fahrerlaubnis wieder zu erhalten, muss der Betroffene, ggf. nach Ablauf einer Sperrfrist, seine Fahrerlaubnis neu beantragen. Zuständig für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Verwaltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes) des Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag kann bereits 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft daraufhin, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung, insbesondere die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen. Die Prüfung der Fahreignung muss sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände erstrecken. Sofern sich Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle fordern.

  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragen (nicht älter als 3 Monate)
  • Sehtest vom Optiker für Kl. AM, A, A1,B, BE, L, T bzw. augenärztliches Gutachten für Kl. C, CE, C1, C1E
  • hausärztliches Gutachten für Kl. C, CE, C1, C1E
  • aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt

Gebühren für Neuerteilung ohne MPU: 154,30 €, mit MPU: 184,-- €

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Biberger, David
09441 207-3430 09441 207-3455 EG.28
Gelmert, Stanislav
09441 207-3438 09441 207-3450 EG.24
Schmidbauer, Eva
09441 207-3440 09441 207-3455 EG.24

Landratsamt Kelheim

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Donaupark 12
93309   Kelheim
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