Getränkeschankanlagen
Nach dem Wegfall der Schankanlagenverordnung zum 30.06.2005 hat der Wirt als verantwortlicher Betreiber weiterhin eine Schankanlagen-Dokumentation zu führen.
Ein Muster für eine solche Schankanlagen-Dokumentation kann bei uns angefordert werden.
Insbesondere ergeben sich für den Betreiber einer Getränkeschankanlage verschiedene Anforderungen, Auflagen und Empfehlungen; so ist zum Beispiel für den Betrieb einer Getränkeschankanlage mit Druckgas eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren. Allgemein gilt, dass der Betreiber einer Getränkeschankanlage verantwortlich ist für die Sicherheit der Anlage, die durchgeführten Prüfungen und die ordnungsgemäße Führung der Dokumentation.
Für Hygiene: EU-Hygienepaket VO EG 852/2004, Reinigungsintervalle nach DIN-Norm 6650-6
Für die Betriebs- und Arbeitssicherheit: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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