Grundstücksverkehr
Beim Verkauf und der Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Hofstellen und landwirtschaftlichen Betrieben sind die Bestimmungen des Gesetzes zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes zu beachten. Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen hat das Landratsamt entweder eine Genehmigung zu erteilen (bei Flächen über 2 ha) oder ein Zeugnis über die Genehmigungsfreiheit auszustellen (bei Flächen unter 2 ha).
Antragsformulare für die Verpachtung sind beim Bauernverband in Abensberg erhältlich:
BBV-Geschäftsstelle Abensberg |
|
Grundstücksverkehrsgesetz und Landpachtverkehrsgesetz
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung