Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Aufgaben und Dienstleistungen
- Ich finde den genehmigten Plan nicht mehr. Wo bekomme ich diesen wieder her?
- Ich habe eine Baugenehmigung meines Nachbarn erhalten. Was muss ich jetzt tun?
- Mein Nachbar hat offensichtlich ohne Genehmigung gebaut. Was soll ich tun?
- Schwarzbau - Ab wann gibt es einen Bestandsschutz?
- Wann darf ich ohne "Plan" bauen?
- Was kostet ein Vorbescheid?
- Was kostet eine Baugenehmigung?
- Was muss ich bei einem Abbruch tun?
- Wie lange dauert es, bis ich meine Baugenehmigung erhalte?
- Wie lange ist eine Baugenehmigung oder ein Vorbescheid gültig?
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Steffl,
Alois
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09441 207-4110 | 09441 207-4050 | O2.68 | alois.steffl@landkreis-kelheim.de |
Blaha,
Carina
|
09441 207-4116 | 09441 207-4150 | O2.62 | carina.blaha@landkreis-kelheim.de |
Rösl,
Gudrun
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09441 207-4117 | 09441 207-4150 | O2.58 | gudrun.roesl@landkreis-kelheim.de |
Scheller,
Sascha
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09441 207-4118 | 09441 207-4050 | O2.60 | sascha.scheller@landkreis-kelheim.de |
Zellner,
Lisa
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09441 207-4111 | 09441 207-4050 | O2.66 | lisa.zellner@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
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Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung