Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein wird auf Antrag zusätzlich zum nationalen EU-Karten-Führerschein ausgestellt. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.

Voraussetzung ist der Besitz eines deutschen EU-Kartenführerscheins, da die Ausstellung eines internationalen Führerscheins von der Fahrerlaubnisbehörde dem Kraftfahrt-Bundesamt zu melden ist.

 

In der Regel wird der internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Informationen über die Notwendigkeit des internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern bieten die Automobilklubs und die jeweilige Auslandsvertretung.

 

Ein internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.

Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots nicht nur der von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale Führerschein, sondern auch ein ausgestellter internationaler Führerschein abzuliefern.

 

Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig. Danach muss bei Bedarf ein neuer internationaler Führerschein beantragt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich.

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung) 
  • Ihr nationaler EU-Kartenführerschein
  • Falls der vorhandene Führerschein von einer auswärtigen Führerscheinstelle ausgestellt worden ist, eine Karteikartenabschrift (nicht erforderlich bei Vorlage des EU-Kartenführerscheins)

Gebühr: 16,00 €

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Büchlmeir, Stefan
09441 207-3432 09441 207-5260 EG.18
Gabler, Sandra
09441 207-3434 09441 207-3455 EG 18
Gose, Alfred
09441 207-3431 09441 207-3455 EG.18

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-3431
Fax: 09441 207-3455
Öffnungszeiten

Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr