Stellungnahmen des Landkreises Kelheim zu Raumordnungsverfahren und zu raumordnerischen Prüfungen

Bei raumbedeutsamen Planungen und Vorhaben (z.B. Bau von großflächigen Einzelhandelsbetrieben, Kiesabbau in größerem Umfang) ist ein Raumordnungsverfahren nach § 15 Raumordnungsgesetz durchzuführen. Zuständig hierfür ist die Regierung von Niederbayern (H. Dr. Esch). An diesen Verfahren wird das Landratsamt Kelheim als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Steffl, Alois
09441 207-4110 09441 207-4050 O2.68

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-1150
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung