Stellungnahmen des Landkreises Kelheim zum Landes-Entwicklungsprogramm
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) wird in Form einer Verordnung von der obersten Landesplanungsbehörde (Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Länderentwicklung und Energie) erlassen. Das LEP enthält insbesondere die Einteilung des Staatsgebietes in Regionen und die Festlegung der zentralen Orte. Ziele werden für verschiedene Fachbereiche (z.B. Siedlungsentwicklung, Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft) formuliert.
Das LEP zeigt als langfristiger Orientierungsrahmen Wege auf, wie die mit den Veränderungen verbundenen Chancen und Herausforderungen für die weitere Entwicklung Bayerns und seiner Teilräume genutzt und bewältigt werden können.
Am Aufstellungsverfahren oder bei Fortschreibungen wird der Landkreis Kelheim beteiligt.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Steffl,
Alois
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09441 207-4110 | 09441 207-4050 | O2.68 | alois.steffl@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung