Tierschutzrechtliche Erlaubnisse
Nach dem Tierschutzgesetz sind für bestimmte gewerbsmäßige Tierhaltungen und den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren Erlaubnisse erforderlich.
Die fachliche Beratung und Bearbeitung erfolgt durch das Veterinäramt (Sachgebiet 34).
Weitere Informationen zu tierschutzrechtlichen Erlaubnissen sind im Bayern Portal veröffentlicht.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Baumgartner,
M.
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09441 207-3010 | 09441 207-3150 | H 103 | vollzug-tierschutz@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung