Trinkwasserüberwachung
Im Rahmen der Trinkwasserverordnung werden bei erhöhten, unzulässigen Belastungswerten im Trinkwasser Anordnungen in fachlicher Absprache mit der Gesundheitsabteilung zum Schutz der Verbraucher getroffen.
Weiterhin erfolgt die amtliche Anerkennung und Nutzungsgenehmigung als "natürliches Mineralwasser" im Rahmen der Mineral- und Tafelwasserverordnung.
Infektionsschutzgestz, Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Meier,
Birgit
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09441 207-3314 | 09441 207-3350 | H 204 | birgit.meier@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung