Überwachung der Hopfenverarbeitungsbetriebe

Von der Hopfenerzeugung bis zur -verarbeitung werden die Betriebe aller Vermarktungsstufen kontrolliert. Dabei werden Proben sowohl vom Rohhopfen als auch vom verarbeiteten Produkt (Pellets oder Extrakt) gezogen und auf Sortenreinheit oder Pflanzenschutzmittel- bzw. sonstige Rückstände untersucht. Weiterhin wird im Rahmen der Hopfenzertifizierung das ordnungsgemäße Anbringen der Siegelfahnen kontrolliert.

Hopfengesetz sowie EG-Verordnungen und Richtlinien

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

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