Überwachung der Hopfenverarbeitungsbetriebe
Von der Hopfenerzeugung bis zur -verarbeitung werden die Betriebe aller Vermarktungsstufen kontrolliert. Dabei werden Proben sowohl vom Rohhopfen als auch vom verarbeiteten Produkt (Pellets oder Extrakt) gezogen und auf Sortenreinheit oder Pflanzenschutzmittel- bzw. sonstige Rückstände untersucht. Weiterhin wird im Rahmen der Hopfenzertifizierung das ordnungsgemäße Anbringen der Siegelfahnen kontrolliert.
Hopfengesetz sowie EG-Verordnungen und Richtlinien
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung