Umtausch in einen EU-Kartenführerschein

Ab 19.01.2013 gelten neue Regelungen für den Führerschein und die Fahrerlaubnisklassen in Deutschland und den übrigen Mitgliedsstaaten der EU. Die neu ausgestellten Führerscheine sind 15 Jahre gültig (s. untenstehenden Link des Bundesverkehrsministeriums).

Hiervon unberührt sind die bisher ausgestellten Führerscheine. Jedoch müssen bis 19.01.2033 nach und nach alle alten grauen oder rosa Führerscheine und DDR-Führerscheine in Papierform sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheine in den neuen und befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. 

Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten:

Führerschein-Dokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (rosa oder grauer Papier-Führerschein oder DDR-Führerschein):

Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Aus Kapazitätsgründen bitten wir Sie:
vor 1953 19.01.2033 Bitte warten Sie noch ab
1953 bis 1958 19.01.2022 (verlängert bis 19.07.2022) Jetzt umtauschen!
1959 bis 1964 19.01.2023 Jetzt umtauschen!
1965 bis 1970 19.01.2024 Jetzt umtauschen!
1971 oder später 19.01.2025 Jetzt umtauschen!

Führerschein-Dokumente (EU-Kartenführerschein), die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr des Führerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Aus Kapazitätsgründen bitten wir Sie:
1999 bis 2001 19.01.2026 Bitte warten Sie noch ab
2002 bis 2004 19.01.2027 Bitte warten Sie noch ab
2005 bis 2007 19.01.2028 Bitte warten Sie noch ab
2008 19.01.2029 Bitte warten Sie noch ab
2009 19.01.2030 Bitte warten Sie noch ab
2010 19.01.2031 Bitte warten Sie noch ab
2011 19.01.2032 Bitte warten Sie noch ab
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033 Bitte warten Sie noch ab

Beim Umtausch der Führerscheindokumente bitten wir, den Stufenplan einzuhalten. Jedoch kann es bei geplanten Reisen ins Ausland sinnvoll sein, seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen modernen Führerschein im "Scheckkartenformat" sofort umzutauschen. Zwar müssen die "alten" Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden, dennoch sollten Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen werden. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand über die Führerscheinstelle durchzuführen.

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.

Die Antragstellung zum Umtausch des Papier-Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein kann durch einen Online-Antrag (siehe nachfolgende Formulare und Links) oder persönlich durch eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle erfolgen. Die Gebühren für den Umtausch betragen derzeit 30,30 € (mit Direktversand).

Eine persönliche Antragstellung ist zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle möglich. Es ist derzeit keine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird jedoch eine vorherige Online-Terminreservierung empfohlen.

Beim Online-Antrag ist zu berücksichtigen, dass dieser ausgedruckt noch per Post an die Führerscheinstelle zu übersenden ist. Das Ausweisdokument und der Papier-Führerschein sind hierbei in Kopie zu übersenden und erst bei der Abholung des neuen Führerscheines im Original vorzuzeigen.

Sobald alle Unterlagen vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.

So erhalten Sie Ihren neuen Führerschein

  • Wenn Sie den Antrag auf Umtausch persönlich bei uns gestellt haben:
    Der neue Führerschein wird Ihnen per Einschreiben direkt von der Bundesdruckerei an Ihre Wohnadresse übersandt. Beachten Sie bitte, dass der EU-Kartenführerschein in der Regel circa spätestens 6 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintrifft. Falls der EU-Kartenführerschein nicht innerhalb von ca. 6 Wochen nach der Antragstellung bei Ihnen eingetroffen ist oder Eintragungen nicht richtig vorgenommen worden sind, wenden Sie sich bitte umgehend per E-Mail an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Kelheim (fuehrerscheinstelle@landkreis-kelheim.de). Ihr „alter“ Papierführerschein wird am Tag der Antragstellung von uns nachträglich befristet und Ihnen wieder mitgegeben.

  • Wenn Sie den Antrag auf Umtausch per Online-Antrag gestellt haben:
    Sobald Ihr neuer Führerschein von der Bundesdruckerei ausgeliefert wurde, erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung. Der neue Führerschein muss von Ihnen abgeholt werden und hierbei der „alte“ Führerschein zur Entwertung vorgelegt werden. Nach Entwertung wird Ihnen der „alte“ Führerschein wieder mitgegeben. Für die Abholung empfehlen wir Ihnen vorab einen Online-Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • aktueller Papier-Führerschein im Original
  • bei Online-Antrag: mit schwarzen Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt und ausgefülltes sowie unterschriebenes Antragsformular
  • Wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht durch das Landratsamt Kelheim ausgestellt wurde, müssen wir bei der ausstellenden Behörde eine Bestätigung Ihrer Führerscheindaten (Karteikartenabschrift) anfordern. Diese Anforderung der Karteikartenabschrift nimmt die Führerscheinstelle Kelheim nach erfolgter Antragstellung selbst als Service für Sie vor und Sie müssen diesbezüglich nichts veranlassen und auch nicht selbst mit der ausstellenden Behörde in Kontakt treten!

30,30 € (mit Direktversand)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Büchlmeir, Stefan
09441 207-3432 09441 207-5260 EG.18
Gabler, Sandra
09441 207-3434 09441 207-3455 EG 18
Gose, Alfred
09441 207-3431 09441 207-3455 EG.18

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-3431
Fax: 09441 207-3455
Öffnungszeiten

Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr